Wissenswertes zum Stichwort IT Recht Schweiz

Angesichts der essentiellen Rolle, die die Informationstechnologie in der heutigen Gesellschaft sowohl im öffentlichen Sektor als auch im Privatleben spielt, verwundert es wenig, dass das sogenannte IT Recht zunehmend ins Zentrum des Interesses rückt. Einen wichtigen Teil nehmen dabei zweifellos die Bereiche Schutz und Sicherheit ein. Was sich genau hinter dem Begriff IT Recht verbirgt und wie es darum in der Schweiz bestellt ist, sind die zentralen Fragen, die in den folgenden Abschnitten diskutiert werden sollen.

IT Recht: Fakten & Hintergründe
Im Zeitalter der Technologie ist der Begriff „IT Recht“ unweigerlich ein fester Bestandteil des täglichen Sprachgebrauchs. Die gesamte Bandbreite an unterschiedlichen Bereichen, die dieser betitelt, ist jedoch in der Regel nur Experten auf diesem Gebiet bekannt. Die Bezeichnung allein ist von einem steten Wandel geprägt. Während heute in erster Linie von dem sogenannten Imformationstechnologierecht die Rede ist, wurde das Rechtsgebiet in der Vergangenheit häufig auch einfach nur als Informationsrecht, Softwarerecht, Multimediarecht oder aber Internetrecht bezeichnet. Diese Fülle an Beschreibungen verweist bereits auf die enthaltenen Themenfelder. Im Zentrum steht dabei zweifellos das Internet, das neben vielfältigen Chancen und Möglichkeiten auch so manche Gefahr bereithält. Mit der schon fast selbstverständlichen Digitalisierung des Sozial- und Berufslebens scheinen ursprünglich eindeutige Grenzen wie beispielsweise die Privat- und Intimsphäre zu verschwimmen. Entsprechend dient das Informationstechnologierecht auch dazu, selbst im unüberschaubaren Dickicht von Social Media und IT-Outsourcing sowohl Individuum als auch Organisationen und Firmen vor potentiellen digitalen Angriffen zu schützen.

IT Recht Schweiz: ein juristisches Fachgebiet mit Zukunft
Die Schlaglichter in den Medien machen nur allzu deutlich, dass die im Netz lauernden Gefahren stetig zunehmen. Jedoch gehen diese oftmals nicht nur von sogenannten Cyber-Kriminellen aus. Vielmehr kann sich auch die eigene Unkenntnis für viele unbedarfte Nutzer/-innen zu einem Fallstrick entwickeln. Ein Beispiel sind junge Start-ups, die bei ihrem Online-Auftritt übersehen, dass hier ebenso wie bei gedruckten Präsentationen und Verträgen gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind. Das IT Recht Schweiz unterscheidet sich dahingehend nur geringfügig von anderen Ländern. Charakteristisch ist auch hier die Notwendigkeit, kontinuierlich die Augen in Bezug auf Änderungen oder Ergänzungen offenzuhalten.

„Vorsicht ist besser als Nachsicht“: IT Recht Schweiz als Sicherheitsfaktor
„Better safe than sorry“: So lautet die englischsprachige Version, die mit Blick auf die Informationstechnologie eine ganz neue Gewichtung erhält. Ausser Frage steht, dass nicht zuletzt die bahnbrechenden Entwicklungen in diesem Bereich eine gleichzeitige stete Kontrolle verlangen, die nicht zuletzt dem Schutz von Personen, Objekten und Daten dient. Um sich in doppelter Hinsicht abzusichern, wird entsprechend nicht nur Unternehmern und Unternehmerinnen, sondern auch Privatpersonen neben einer herkömmlichen Rechtsberatung zu einer Beratung im digitalen Recht bei in dieser Branche erfahrenen Anwälten geraten. Zum einen können Sie nur so potentielle Sicherheitslücken und eine damit einhergehende Bedrohung von aussen abwehren. Zum anderen haben sie die Gewissheit, dass ihr eigener Auftritt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und sie darüber hinaus weder die Privatsphäre noch die Daten ihrer Klientel gefährden.