Im September 2020 wurde im Rahmen einer Volksabstimmung positiv über das Inkrafttreten eines Vaterschaftsurlaubs in Höhe von zwei Wochen entschieden. Der Arbeitsvermittler Roberto Laezza von der planova human capital AG informiert darüber, dass die neue Verordnung mittlerweile seit Januar 2021 gültig ist.
Väter, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind berechtigt die Urlaubstage entweder tageweise oder am Stück zu nehmen. Der dafür vorgesehene zeitliche Rahmen umfasst sechs Monate im Anschluss an die Geburt des Kindes.
Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung
Damit Väter die Möglichkeit haben, den bezahlten Vaterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen, müssen sie grundsätzlich zunächst drei Voraussetzungen erfüllen. Planova human capital & Roberto Laezza definiert diese wie folgt:
1) Im Rahmen der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) müssen die Väter vor der Geburt des Kindes für einen Zeitraum von mindestens neun Monaten versichert gewesen sein.
2) Im Verlauf der genannten neun Monate ist eine Erwerbstätigkeit von wenigstens fünf Monaten nachzuweisen.
3) Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes sind die Väter entweder Arbeitnehmer oder alternativ als Selbstständigerwerbender tätig. Gleichwertig möglich ist ein Bezug von Taggeld im Rahmen der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise eine nachgewiesene Anspruchsberechtigung.
Das Anrecht setzt prinzipiell voraus, dass das Kind nach dem 31. Dezember 2020 zur Welt gekommen ist. Geburten vor diesem Zeitraum können nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist ein Status als Kindsvater verbindlich, um einen Anspruch auf den Urlaub zu haben. Dieser ist gegeben, wenn der Vater mit der Mutter des Babys verheiratet ist oder eine offizielle Anerkennung der Vaterschaft vorliegt, die auch gerichtlich bestätigt wurde.
Die finanzielle Entschädigung
Die Summe der zustehenden Entschädigung liegt bei 80 Prozent des zuletzt erhaltenen Einkommens, somit des Gehaltes, das vor der Geburt des Kindes bestanden hat. Hierbei definiert der Gesetzgeber einen maximalen Betrag von gegenwärtig 196 Franken für einen einzelnen Tag. Bei einem Gesamtanspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub werden entsprechend 14 sogenannte Taggelder festgelegt, somit eine Höchstsumme von 2744 Franken.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach der Anzahl der beantragten Urlaubstage. Wird der Vaterschaftsurlaub am Stück genommen, so erfolgt die Auszahlung für den gesamten Zeitraum. Nimmt der Vater die Tage einzeln, so werden auch die Taggelder jeweils für diese Zeit gewährt.
Planova human capital & Roberto Laezza weist darauf hin, dass die Auszahlung nicht automatisch vorgenommen wird. Es ist stets eine Beantragung bei der Ausgleichskasse erforderlich. Bei Vätern, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden, wird dies durch die Personalabteilung des Arbeitgebers erledigt.
Vaterschaftsurlaub tageweise oder am Stück?
Es ist allen Vätern freigestellt, die 14 Tage nach Belieben aufzuteilen oder den Urlaub vollständig an einem Stück zu nehmen. Die Wahl liegt hier allein beim Vater beziehungsweise gemeinsam bei den Eltern. Der Arbeitgeber darf in dem Fall keine Vorgaben und auch keine Vorschläge im Rahmen eines eigenen Interesses machen. Auch besteht der Urlaubsanspruch unabhängig vom gesetzlichen Urlaub, der im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle entsteht. Eine Kürzung ist entsprechend nicht zulässig. Im Idealfall sprechen sich die Eltern miteinander ab und planen den Urlaub gemeinsam. Sowohl ein zweiwöchiger Zeitraum am Stück als auch eine Verteilung der Tage auf mehrere Wochen kann sinnvoll sein.