Arbeitsrecht Anwalt

Wer als Arbeitnehmer ordentliche Arbeit abliefert und einen vernünftigen Chef hat, kommt mit dem Arbeitsrecht kaum in Berührung. Trifft dieses Ideal nicht zu, hält das Arbeitsrecht Regelungen bereit, den Interessenkonflikt zu bereinigen.


Arbeitsrecht ist ein Sammelsurium von Vorschriften
Wer im Arbeitsrecht als Anwalt tätig ist, vertritt, je nachdem wer ihn beauftragt, die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das Arbeitsrecht ist kein einheitliches Rechtsgebiet. Es gibt kein „Arbeitsgesetzbuch“. Vielmehr finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften Regelungen, die einzelne Bereiche des Arbeitslebens aufgreifen und regeln. Sie unterliegen fortlaufenden Änderungen und Verwerfungen. Was heute aktuell ist, kann morgen schon überholt sein. Auch im Arbeitsrecht kann ein Anwalt mit diesen Entwicklungen nur Schritt halten, wenn er sich beständig fortbildet. Im Idealfall kann er sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht ausweisen.

Anwaltliche Beratung ist auch streitvermeidend
Arbeitsrecht muss nicht unbedingt Streit bedeuten. Bereits der Abschluss eines Arbeitsvertrages kann anwaltliche Beratung erfordern, wenn es darum geht, einzelne Regelungen so zu verhandeln, dass keine Partei unangemessen benachteiligt oder bevorzugt wird. Ein gut formulierter Arbeitsvertrag vermeidet Streitigkeiten.

Kommt es doch zum Streit, geht es in der Vielzahl der Fälle um Kündigungsfragen. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, dass er ohne Angabe von Gründen kündigen kann. Arbeitgeber hingegen müssen ab einer gewissen Beschäftigtenzahl das Kündigungsschutzgesetz beachten und dürfen dann nur kündigen, wenn sie aus personenbezogenen oder verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Im Arbeitsrecht muss der Anwalt, die Kündigungserklärung unter diesen Aspekten prüfen. Stellt er fest, dass die Kündigung so nicht wirksam ist, lässt sich oft eine außergerichtliche einvernehmliche Regelung herbeiführen.

Vor dem Arbeitsgericht gelten Regeln besonderer Art
Muss der Streit vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden, sollte sich die jeweils andere Partei unbedingt anwaltlich vertreten lassen, wenn der Gegner einen Anwalt mandatiert hat. Nur so besteht Waffengleichheit. Diese ist angesichts der komplexen Vorgaben des Arbeitsrechts und der für den Laien kaum zu durchschauenden Verfahrensabläufe vor dem Arbeitsrichter unabdingbar. Nur wer seine Rechte kennt, kann beurteilen, ob ein vom Gericht oder der Gegenseite angebotener Vergleich zweckmäßig ist und im Angesicht der Rechtslage dem eigenen Interesse gerecht wird. Vor Gericht wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Vieles von dem, was vorgetragen wird, ist rechtlich oft völlig unerheblich. Wer diesen Schleier nicht erkennt, hat meist verloren, bevor er richtig in die Sach einsteigen kann.

Gerade bei Kündigungsschutzklagen gilt es, keine Zeit zu verlieren. Die Klage muss unbedingt bis spätestens drei Wochen nach dem Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Danach ist sie verspätet und ein Prozess geht zwangsläufig verloren, bevor er angefangen hat. Um die Chance zu nutzen, die Angelegenheit vielleicht doch noch einvernehmlich zu regeln, sollte ein Arbeitnehmer sofort einen Anwalt aufsuchen. Wird er frühzeitig mandatiert, kann er im Idealfall nach einer außergerichtlichen Lösung suchen oder die Kündigungsschutzklage sachgerecht ohne Zeitdruck formulieren. Es ist nicht übertrieben, zu behaupten, wer im Arbeitsrecht ohne Anwalt arbeitet, handelt fahrlässig.